Massenabmahner am Scheideweg: Euro-Cities AG unterliegt in Grundsatz-Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin

Angebliche Rechte an Stadtplänen nicht nachgewiesen - Beziehungen der Massenabmahner zu einzelnen Richtern werden untersucht

Berlin, den 19.11.15. Die in Berlin ansässige Euro-Cities AG hat ein Grundsatzverfahren vor dem Landgericht Berlin verloren (Aktenzeichen: LG Berlin 16 S 43/14). Beklagter war ein angesehenes wissenschaftliches Institut. Der Rechtsstreit wurde beiderseits mit großem Aufwand geführt.

Euro-Cities bietet Kartenmaterial im Internet (Stadtpläne) an. Nach eigener Darstellung hat die Gesellschaft nur einige wenige Mitarbeiter. Ihr langjähriger Anwalt Meissner ist Mitglied ihres Aufsichtsrates. Angeblich ist die Euro-Cities AG geschäftlich erfolgreich, was sich im Prozess jedoch nicht beweisen ließ. Gleichzeitig stellt sich die Euro-Cities AG seit Jahren gegenüber der Europäischen Kommission als total erfolgloses Unternehmen dar, dem Google mit seinem unentgeltlichen Dienst Google Maps das Wasser abgrabe. Seit rund einem Jahrzehnt mahnt die Euro-Cities AG arglose Nutzer ihrer Webseiten wegen angeblicher „Urheberrechtsverletzungen“ ab und verlangt von diesen Schadensersatz sowie Kostenerstattungen. Die Zahl der Abmahnungen geht unstreitig in die Tausende. Viele verschreckte Abmahnopfer zahlten. Der durch das Abmahngeschäft auf Seiten der Euro-Cities AG erzielte Profit dürfte erheblich sein.

Im Streitfall lockte die Euro-Cities AG mittels der Suchmaschine Google eine Nutzerin auf eine so genannte „landing page“. Dort fand die Nutzerin nach ihrer Darstellung einen digitalen Stadtplanausschnitt vor. Ein deutlicher Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit dieser Karte fehlte. Auf allen anderen Seiten der Euro-Cities AG war ein entsprechender Hinweis jedoch vorhanden, das dortige Kartenmaterial technisch gegen Downloads gesichert. Diese merkwürdigen Umstände vermochte die Klägerin nicht überzeugend zu erklären. Nachdem die Nutzerin nach eigener Darstellung den Stadtplanausschnitt problemlos heruntergeladen und benutzt hatte, verklagte Euro-Cities ihren Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung.

Im Prozess konnte aufgezeigt werden, dass es trotz mehrfacher Versuche technisch unmöglich war, mit Euro-Cities einen Online-Lizenzvertrag über eine digitale Karte abzuschließen. Manches deutete darauf hin, dass es sich bei der streitgegenständlichen Webseite nur um eine Attrappe handelte: Euro-Cities konnte nicht nachweisen, dass sie die Rechte an den Stadtplänen erworben hatte. Ebenso wenig war Euro-Cities in der Lage, auch nur einen einzigen Vertrag über Kartenmaterial vorzulegen, der freiwillig mittels ihrer Webseite zustande gekommen war. Weitgehend unstreitig blieb, dass Euro-Cities-Vorstand Hans Biermann auffällige Verbindungen nach Bulgarien hat, und dass Biermann über Kontakte zu dem verurteilten Internet-Betrüger Michael Burat verfügt.

Das Landgericht Berlin wies die Schadensersatzklage der Euro-Cities AG ab. Weder habe die Klägerin belegt, dass sie Rechte am Kartenmaterial besitze, noch genügend Verträge präsentiert, aus denen man schließen könne, dass die Klägerin ihre „Tarife“ für Stadtpläne am Markt durchsetzen könne. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Charlottenburg nach einem eigenartigen Verfahren und mit fragwürdiger Begründung der Klage stattgegeben und dabei sogar die einzige Zeugin diskreditiert, die zum Tatgeschehen etwas beitragen konnte.

Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Partner der Kanzlei WALDENBERGER RECHTSANWÄLTE, Rechtsvertreter des beklagten Instituts, sagte in Berlin: „Das fragwürdige Geschäftsmodell der Euro-Cities AG dürfte endgültig gescheitert sein. Zu prüfen ist nun auf Seiten der vielen Abmahnopfer, ob Forderungen gegen Euro-Cities, Biermann und seine Komplizen wegen betrügerischer Abmahnungen und Klagen in Betracht kommen. Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit Massenabmahnern würde es mich nicht wundern, wenn Hans Biermann seine Gesellschaft demnächst liquidiert und sich nach Bulgarien absetzt. Euro-Cities konnte im vergangenen Jahrzehnt mit seinen Massenabmahnungen nur deshalb so erfolgreich sein, weil insbesondere Richter des Amtsgerichts Charlottenburg sich auffällig verhielten. Deshalb werden nun die Beziehungen einzelner Richter dieses Gerichts zu Biermann und der Euro-Cities AG genauer untersucht.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: WALDENBERGER RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin, Tel. 030/889217010, Mail: info@wrae.de

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