Verteidigung gegen Musterfeststellungsklagen sehr effektiv möglich

Neuregelung hat viele eingebaute Schwächen

Berlin, den 01.11.18  Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger hat deutsche mittelständische Unternehmen dazu aufgerufen, sich nicht durch die in den Medien vielfach thematisierte "Musterfeststellungsklage" verunsichern zu lassen. Die Musterfeststellungsklage ist eine Verbandsklage, mit der die gerichtliche Feststellung begehrt werden kann, dass bestimmte Voraussetzungen vorliegen oder nicht vorliegen. Sie soll Verbraucher im "Kampf" gegen Unternehmen stärken.

"Eine nüchterne Analyse ergibt, dass sich Unternehmen gegen Musterfeststellungsklagen sehr effizient verteidigen können. Dies hängt bei weitem nicht nur damit zusammen, dass die Verbände lediglich auf "Feststellung" klagen können. Es liegt auch an den strengen Anforderungen, denen die Klageschrift in einem Musterfeststellungsprozess genügen muss. Darüber hinaus kann Missbräuchen der Musterfeststellungsklage, die von Anwälten und selbst ernannten "Verbraucherschützern" verübt werden, sehr gut entgegengewirkt werden." Waldenberger ist Mitglied der Arbeitsgruppe "Justiz" von Transparency International Deutschland, die sich mit Fragen der Korruption in der Justiz beschäftigt.

Die Mittel und Wege missbräuchlichen Vorgehens und die erforderlichen Gegenmaßnahmen seien aus Verbandsklagen in anderen Zusammenhängen, etwa nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), hinlänglich bekannt.

Waldenberger wies ferner darauf hin, dass die Musterfeststellungsklage mittelständischen Unternehmen sogar Kostenerleichterungen bringen könne. Erstens könne die Klage nur am Gerichtsstand des Unternehmens erhoben werden, nicht etwa am Gerichtsstand des Verbrauchers. Zweitens: sei eine Musterfeststellungsklage einmal rechtshängig, so könne in derselben Sache keine zweite erhoben werden. "Dies erlaubt es Unternehmen, ihre Verteidigungsanstrengungen auf ein Verfahren zu konzentrieren. Umso mehr ist jedem Unternehmer zu raten, derartige Klagen mit größter Sorgfalt zu behandeln."

 

Zurück