Vorsicht, unseriös: Stiftung Warentest muss Falschbehauptung über Unternehmer unterlassen

Schreiberin Marion Weitemeier schwer belastet: „Verbraucherabzocke vom Feinsten“

Berlin, den 05.08.16. Die Stiftung Warentest und deren Textschreiberin Marion Weitemeier haben im Rechtsstreit mit einem Unternehmer eine herbe Niederlage einstecken müssen. Die beiden Beklagten müssen eine Falschbehauptung über den Kläger unterlassen. Derjenige Teil des Rechtsstreits, in welchem der Kläger unterlag, wurde inzwischen beendet.

Die sich als „Journalistin“ ausgebende Marion Weitemeier und die Stiftung Warentest führen seit Jahren in dem Blatt „finanztest“ eine Kampagne gegen einen deutschen Unternehmer. Dabei wird der Angegriffene stets mit vollem Namen genannt. Es wird zum Teil auf angebliche Sachverhalte Bezug genommen, die schon viele Jahre zurückliegen. Wegen mehrerer solcher Äußerungen hatte der Kläger die Stiftung Warentest und Weitemeier auf Unterlassung in Anspruch genommen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München (OLG München 18 U 3545/15) erklärte das Gericht, jedenfalls eine der Behauptungen der Beklagten sei falsch. Daraufhin gaben Weitemeier und die Stiftung Warentest eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die unwahre Behauptung ist inzwischen von der Webseite der Stiftung verschwunden. Im Verlauf des Prozesses konnte die Beklagte Weitemeier nicht nachweisen, dass sie vor ihrer Veröffentlichung zwei unabhängige Quellen konsultiert hatte. Auch hatte sie dem Kläger vor ihrer Veröffentlichung keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Beides gehört nach herkömmlicher Auffassung zu den Sorgfaltspflichten eines Journalisten.

„Der Nimbus der Stiftung Warentest als unfehlbar ist endgültig gebrochen“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Anwalt des Klägers, in Berlin. „Wir fordern daher alle Unternehmen und Unternehmer auf, die von Falschbehauptungen der Stiftung Warentest betroffen sind: Verklagen Sie die Stiftung! Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!“ Waldenberger ergänzte: „Mangelnde journalistische Sorgfalt, Kampagnenjournalismus und Falschberichterstattung in einem Heft, für das die Stiftung Warentest sogar Geld verlangt  - das ist Verbraucherabzocke vom Feinsten“.

Im Verlauf des Verfahrens sei deutlich geworden, wie Weitemeier und die Stiftung Warentest ihre Pressemacht missbrauchten, um eine Einzelperson öffentlich zu diffamieren. „Der Kläger wird auch in Zukunft konsequent gegen Marion Weitemeier vorgehen und bei jeder Berichterstattung über ihre Verfehlungen ihren vollen Namen angeben, da sie offenbar weiterhin als „Journalistin“ arbeitet. Damit wollen wir Verbraucher vor unseriösem Journalismus warnen - ein positiver Beitrag zum Verbraucherschutz.“

Waldenberger kündigte an, bei nächster Gelegenheit auf eine Streichung der Subventionen für die Stiftung Warentest zu drängen. Nach Selbstangaben der Stiftung hat die Bundesrepublik Deutschland im vergangenen Jahr 5 Millionen Euro an die Stiftung gezahlt. Es könne nicht sein, sagte Waldenberger, dass der Staat Hetzjagden auf einzelne seiner Bürger mitfinanziere.

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